AGB

Vertragsgegenstand

1. Gegenstand des Vertrags sind Leistungen des Anbieters im Bereich Marketing gegen Entgelt.

2. Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. Die Leistungen erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage dieses Vertrags.

3. Die unterzeichnende Person bestätigt, den Auftraggeber rechtsgültig vertreten zu können. Mit dem Vertragsabschluss verpflichtet sich der Auftraggeber zu wahrheitsgemässen Angaben gegenüber BAJWA WERBEKUNST.

4. Hiermit erteilt der Auftraggeber der Auftragnehmerin BAJWA WERBEKUNST den Auftrag für die Ausführung der in dieser Vereinbarung enthaltenen Leistungen zu den genannten Konditionen.

5. Der Auftraggeber wurde über die allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert, welche Teil dieses Vertrags und auf der Website von BAJWA WERBEKUNST einzusehen sind. Der Kunde akzeptiert die allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschliesslich des vereinbarten Gerichtsstandes als integrierenden Bestandteil dieses Vertrags.

6. Bei der Vertragsausführung sind Abweichungen von 10 % der vereinbarten Aufwände zumutbar. Fallen Aufwände an, die diesen Wert überschreiten, ist die BAJWA WERBEKUNST verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren und die weiteren Schritte abzuwarten.



AGB – allgemeine Geschäftsbedingungen


Gültigkeit

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Angebot und die Erbringung aller Dienstleistungen der BAJWA WERBEKUNST (nachfolgend auch „Auftragnehmerin“ genannt), in allen Punkten, die nicht gesondert geregelt wurden. Sie gelten für alle aktuellen und zukünftigen Dienstleistungen bis zum Ersatz durch eine neue Ausgabe der AGB.Leistungen der BAJWA WERBEKUNST
BAJWA WERBEKUNST erbringt Dienstleistungen Bereich des Marketings gemäss Beschreibung auf der Webseite www.bajwawerbekunst.com


Ausführung des Auftrages

Der Kundenauftrag wird durch BAJWA WERBEKUNST entsprechend der vereinbarten Auftragsanforderung ausgeführt. BAJWA WERBEKUNST erbringt die Dienstleistungen gemäss dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitplan. Sollte es während des Einsatzes notwendig sein, andere als die vereinbarten Leistungen zu erbringen, so ist dies vorab mit BAJWA WERBEKUNST abzuklären. Umgekehrt informiert BAJWA WERBEKUNST den Auftraggeber regelmässig über die Erbringung der Dienstleistungen und zeigt dem Auftraggeber sofort alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden.Bei Terminverzug von BAJWA WERBEKUNST räumt der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist ein.
BAJWA WERBEKUNST behält sich vor, den Auftrag aus wichtigem Grund (z.B. drohende Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz des Auftraggebers) oder bei nicht vereinbarungsgemässer Zahlung nicht auszuführen, wobei dies den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbindet.
Der Auftraggeber bietet der Auftragnehmerin jede Unterstützung an, die zur Erbringung der Dienstleistungen benötigt wird oder vernünftigerweise erforderlich ist.


Haftung

Als Auftragnehmerin schuldet die BAJWA WERBEKUNST ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) grundsätzlich ein sorgfältiges Tätigwerden, ohne Gewähr für einen bestimmten Erfolg. Soweit gesetzlich zulässig ist die Haftung der BAJWA WERBEKUNST des Weiteren wie folgt eingeschränkt:

Die Erbringung von Dienstleistungen kann durch unterschiedliche Ursachen wie Pandemie, höhere Gewalt, Hardware-Defekte, Unterbruch der Stromversorgung, Fehler im Software-Code oder Wartungsarbeiten beeinträchtigt bzw. unterbrochen werden.

Die BAJWA WERBEKUNST haftet für Schäden, die durch Unterbrüche verursacht wurden, nur, wenn sie diese durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hat.

Die Haftung der BAJWA WERBEKUNST gegenüber dem Auftraggeber für indirekten Schaden wie Ansprüche Dritter, entgangenen Gewinn und generell für Folgeschäden aller Art ist ausgeschlossen. Die Haftung für direkte Schäden ist des Weiteren auf die Höhe des Entgeltes beschränkt, die der Auftraggeber für die betroffene Dienstleistung bezahlt hat.

Können aus technischen Gründen die Dienstleistung nicht mehr wie vertraglich vereinbart erfüllt werden, ist die BAJWA WERBEKUNST bemüht, den Vertragszweck auf andere Weise so gut als möglich zu erfüllen. Entstehen ihr daraus Mehrkosten, wird sie erst dann tätig, wenn derAuftraggeber deren Übernahme zugesichert hat. Für solche alternativen Tätigkeiten oder deren Unterlassung kann BAJWA WERBEKUNST keine Haftung übernehmen.

BAJWA WERBEKUNST übernimmt keine Haftung für Handlungen der Auftraggeber, wie zumBeispiel: Handlungen, welche die BAJWA WERBEKUNST an der Auftragserfüllung hindern oder verzögern.

Die BAJWA WERBEKUNST übernimmt keine Verantwortung für Schäden (einschliesslich Viren), die dem Auftraggeber durch Missbrauch der Dienstleistung von Dritten zugefügt werden. Ebenso liegt die Verantwortung für die Richtigkeit von Informationen und Drittleistungen wie auch für die entsprechenden Anspruchsrechte Dritter ausschliesslich beim Auftragnehmer bzw. beim jeweiligen Drittanbieter.


Geistiges Eigentum

Auftraggeber und BAJWA WERBEKUNST sind berechtigt, alle während der Aktion aufgenommenen Dokumentationen, einschliesslich Bild und Filmmaterial, nach Absprache und Genehmigung für eigene Werbe- und Präsentationszwecke zu nutzen. Diese können eingetragene Marken und Produkte des Auftraggebers beinhalten.
Der Auftraggeber anerkennt ausdrücklich das geistige Eigentum von BAJWA WERBEKUNST, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen von Präsentationen und Konzepten geäusserten Vorschlägen und Ideen. Sämtliche Rechte an solchen Ergebnissen der Dienstleistungen, namentlich Eigentumsrechte, Inhaberrechte, Immaterialgüterrechte (insbesondere, aber nicht abschliessend an Erfindungen, Know-how, Urheberrechte und sonstigen immateriellen oder gewerblichen Schutzrechten, unabhängig davon, ob diese registriert sind oder nicht), einschliesslich des Rechtes zur Anmeldung von Schutzrechten sowie das Recht zur Änderung und zur Weiterübertragung von Schutzrechten an Dritte verbleiben exklusiv bei BAJWA WERBEKUNST.


Nutzungsrechte

Durch die Erteilung des Auftrages erklärt der Auftraggeber, dass ihm die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Rechte (Urheberrechte bzw. Nutzungsrechte) an den eingelieferten Werken (Bilder, Texte, Musik usw.) zustehen.

Falls durch die Verwendung, Bearbeitung oder Verbreitung solcher Werke fremde Urheber- bzw. Nutzungsrechte verletzt werden, haftet der Auftraggeber gegenüber der Auftragnehmerin für daraus entstandenen Schaden. Er wird BAJWA WERBEKUNST auch die Kosten (inkl. Anwaltskosten) zur Abwehr und Befriedigung von entsprechenden Ansprüchen Dritter ersetzen.

Der Auftraggeber erhält die Nutzungsrechte auf alle im Auftrag definierten Werke von BAJWA WERBEKUNST für den vereinbarten, zeitlich und geographisch definierten Verwendungszweck, jedoch nicht auf Dritte übertragbar. Verwendung für nicht definierte Zwecke ist nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der BAJWA WERBEKUNST erlaubt.


Reklamationen

Allfällige Mängel oder Änderungswünsche für Dienstleistungen der BAJWA WERBEKUNST müssen innerhalb von 10 Tagen schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten gelten die erbrachten Dienstleistungen als in Ordnung und genehmigt. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Allfällige Anpassungen nach diesen 10 Tagen werden mit den üblichen Stundensätzen separat verrechnet. Liefertermine sind nur aufgrund eindeutiger schriftlicher Vereinbarung und unter Berücksichtigung der Machbarkeit verbindlich.


Zahlungsbedingungen

Vor Beginn jeder Dienstleistung ist eine Anzahlung zu leisten. Die genaue Höhe der Anzahlung wird individuell vereinbart. Bei Dienstleistungen, die sich über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten erstrecken, wird die Rechnungsstellung für die gesamte erbrachte oder bevorstehende Dienstleistung im Voraus gestellt. Die Restzahlung erfolgt nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung und ist innerhalb von 20 Tagen fällig. Sämtliche vereinbarten Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der jeweils
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, z.Zt. 7,7 %.
Auslagen für den Erwerb von Nutzungsrechten Dritter, Lizenzen und Autorenkorrekturen sowie andere Zusatzleistungen sind vom Auftraggeber separat zu entschädigen.Die Rechnungsstellung erfolgt nach Massgabe des Vertrags. Die Rechnung gilt als richtig und akzeptiert, sofern sie nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum in schriftlicher Form bemängelt wird.
Bezahlte Entgelte sind nicht rückerstattbar.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall ist die BAJWA WERBEKUNST von ihrer Leistungspflicht entbunden. Indes besteht die Zahlungspflicht des Auftraggebers weiter, auch für diejenige Vertragslaufzeit, während der der Auftragnehmer wegen Zahlungsverzugs des Auftraggebers keine Leistung erbringt.
Falls sich die der Preisbildung zugrunde liegenden Verhältnisse ändern, ist BAJWA WERBEKUNST berechtigt, die Preise und Konditionen den veränderten Bedingungen anzupassen.
Bis zum vollständigen Eingang der Zahlung bleiben Rechte an von der BAJWA WERBEKUNST im Auftrag des Auftraggebers erarbeiteten Ergebnissen im Eigentum der BAJWA WERBEKUNST.
Im Fall eines andauernden Zahlungsverzuges übergibt die Auftragnehmerin die Forderung in der Regel einem Inkassodienstleister.


Verrechnungsausschluss

Das Recht von Auftragnehmer und Auftraggeber zur gegenseitigen Verrechnung von Ansprüchen ist ausgeschlossen.


Honoraransätze

Honoraransatz für alle nicht pauschal offerierten Leistungen und Spontanaufträge:CHF 100.00/Stunde


Laufzeit/Kündigung

Der Vertrag von zeitorientierten Leistungen läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Monatsende gekündigt werden.Eine ausserordentliche Auflösung ist nur möglich, wenn sich beide Parteien einig sind. Die Kündigung muss in schriftlicher Form (inkl. E-Mail) und pünktlich zum Termin vorliegen.Die ordentliche Kündigung ist nur nach Ablauf der definierten Mindestvertragslaufzeit zulässig.

Davon unberührt bleibt das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt für die Auftragnehmerin insbesondere dann vor, wenn die Auftragnehmerin wegen angeblicher Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber von Dritten in Anspruch genommen wird und/oder derAuftraggeber in grober Weise seine Mitwirkungspflichten aus diesem Vertrag verletzt.
Im Fall der ausserordentlichen Kündigung durch BAJWA WERBEKUNST aus wichtigem Grund schuldet der Kunde der BAJWA WERBEKUNST die volle offenstehende Gebühr für die in diesem Vertrag definierte Mindestvertragsdauer sowie die Dauer der Kündigungsfrist von drei Monaten.
Im Fall der Kündigung ist ein offener Saldo zugunsten des Anbieters vomAuftragnehmer auszugleichen.
Mit Beendigung des Vertrags erlöschen die Pflichten der Auftragnehmerin. Die Mindestvertragsdauer beträgt die in diesem Vertrag definierten Anzahl Monate. Erfolgt die Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragsdauer oder auf einen nicht vereinbarten Termin, bleibt die vertragliche Zahlungspflicht des Auftraggebersbestehens.Eine Rückvergütung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt nicht.
Bei Kündigung durch den Auftraggeber vor Inbetriebnahme der Dienstleistung schuldet der Kunde BAJWA WERBEKUNST die Gebühr für die in diesem Vertrag definierte Mindestvertragsdauer.
Pausieren der Leistungen ist nicht möglich.


Referenzen, Tätigkeit für Wettbewerber, Beizug Dritter

Der Auftragnehmerin ist es gestattet, mit der Tatsache, dass der Auftraggeber den Anbieter beauftragt hat, in geeigneter Weise zu werben, und er darf zu diesem Zweck auch über das Vertragsende hinaus in Referenzlisten online und offline Logos u.Ä. des Auftraggebers
verwenden.
Es ist der Auftragnehmerin gestattet, während der Laufzeit des Vertrags und darüber hinaus Aufträge von Auftraggebern gleicher oder ähnlicher Branchen anzunehmen und zu bearbeiten.
Zur Vertragserfüllung kann BAJWA WERBEKUNST Drittanbieter und Unterlieferanten hinzuziehen.
Die BAJWA WERBEKUNST hat das Recht, die vorliegende Kooperation in Firmenpräsentationen, auf Websites, an Messen und in Drucksachen als Referenz zu präsentieren.


Spezialkonditionen und zusätzliche Leistungen

Weitere Leistungen, die vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden, basieren auf den Preisen dieser Vereinbarung. Es genügt eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail, Whatsapp oder Instagram und auch ohne Unterschrift gilt diese als Vertrag.
Der Auftraggeber anerkennt mit seiner schriftlichen Bestätigung die jeweils gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen BAJWA WERBEKUNST.
Werden beim ersten Vertragsabschluss Spezialkonditionen (beispielsweise Rabatt für 1 Kampagnenteilnahme bei Win4Win von 5 %) betreffend Preis und Laufzeit vereinbart, gelten diese nur für die im Vertrag vereinbarte Mindestlaufzeit. Danach gelten die regulären Preise ohne den jeweiligen Rabatt.

Unter schriftlicher (Inkl. E-Mail)  Zustimmung des Auftraggebers, kann eine Gewinnbeteiligung für die Auftragnehmerin vereinbart werden, zusätzlich zum monatlichen Entgelt.


Allgemeine Bestimmungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausgeschlossen.Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform (inkl. E-Mail).
Der Auftraggeber behandelt alle ihm von der Auftragnehmerin angebotenen Gebühren, Dienste, Dokumente, Empfehlungen und Berichte vertraulich.


Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist die Gemeinde Adliswil. Es ist Schweizer Recht anwendbar.​